Personal
Personalentwicklungskonzept
Unterstützung für langzeiterkrankte Lehrer
Für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Dies wurde in der Dienstvereinbarung der Umsetzung des § 84 Abs. 2 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch -, festlegt.
Die Dienstvereinbarung gilt für alle im Schuldienst Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte Menschen. Verantwortlich für die Durchführung des sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind die Schulleiter. Vor allem an sie richten sich die beigefügten Hinweise und Tipps zur Umsetzung des Betrieblichen Einglierungsmanagements.
Gestaltung des Generationswechsels in der Lehrerschaft
Die Sächsische Staatsregierung und die Gewerkschaften verständigten sich auf ein Gesamtpaket zur Gestaltung des Generationenwechsels in der sächsischen Lehrerschaft.
Die Vertragspartner einigten sich auf folgende Festlegungen: