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Bürgerbeauftragte

Aufgaben der Bürgerbeauftragten

Alle Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten. Rat suchende Bürger erhalten von ihr oder ihm eine allgemeine, wegweisende Beratung.

Hierzu gehören vor allem:

  • Auskunft über die zuständige Behörde und den zuständigen Bearbeiter innerhalb der eigenen Behörde, nötigenfalls Weiterleitung von einschlägigen Anliegen
  • die Unterrichtung über den Ablauf der seiner Behörde zugewiesenen Verwaltungsverfahren sowie über die gegen ihre Entscheidungen und Maßnahmen möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
  • Bereithalten von Antrags- und anderen Vordrucken seiner Behörde, mindestens in den gängigen Verfahren.
  • Hinweise auf Quellen und Bezugsmöglichkeiten einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.
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