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Praktika

Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus können Praktika während einer schulisch-theoretischen bzw. wissenschaftlichen Ausbildung - sogenannte Pflichtpraktika - absolviert werden. Die Ableistung von freiwilligen Praktika bzw. von Vor- oder Nachpraktika sind im Sächsischen Staatsministerium für Kultus nicht möglich.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das

Sächsische Staatsministerium für Kultus
Referat 13
Postfach 10 09 10
01079 Dresden.

Mit Ihrer Bewerbung sollten Sie folgende Unterlagen übersenden:

  • Bewerbungsschreiben mit Angabe des konkreten Praktikumszeitraums sowie der Themenschwerpunkte des Praktikums (siehe Organigramm),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Zeugniskopien und
  • Bescheinigung der Ausbildungs- oder Studieneinrichtung zur Absolvierung des Pflichtpraktikums.

Die vorgenannten Hinweise sind bei Bewerbungen von Schülern für ein Betriebspraktikum entsprechend zu beachten.

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