Hauptinhalt

Aufgaben

Die Aufgaben des Landesbeirates für Erwachsenenbildung sind in § 9 des Sächsischen Weiterbildungsgesetzes verankert.

Er berät die Staatsregierung bei grundlegenden Angelegenheiten und Schlüsselthemen der Weiterbildung und unterbreitet Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der sächsischen Bildungslandschaft und des Lebenslangen Lernens.

Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung.

Weiterhin ist er vor dem In-Kraft-Treten von Gesetzen, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien, die Fragen der Weiterbildung berühren, zu hören.

Der LBEB richtet gemeinsam mit dem Sächsischen Kultusministerium in regelmäßigen Abständen Weiterbildungsforen zu aktuellen Bildungsthemen aus.

zurück zum Seitenanfang