Frauenbeauftragte
Aufgaben und Bestellung der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes in den Dienststellen zu fördern und zu überwachen. Sie wirkt bei allen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen betreffen.
In jeder Dienststelle (Schulen sind im Sinne des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes ebenfalls Dienststellen), in der mindestens zehn Frauen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, hat die Dienststellenleitung auf Vorschlag der weiblichen Beschäftigten eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Für Schulen, bei der diese Voraussetzung nicht gegeben ist, ist die Frauenbeauftragte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zuständig.
Frau Heike Liebscher und Frau Heike Buck sind für die Amtszeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2027 auf Vorschlag von weiblichen Bediensteten des SMK zur Frauenbeauftragten bzw. zur Stellvertreterin der Frauenbeauftragten bestellt worden
Frauenförderplan
Die jeweilige Personalverwaltung erarbeitet unter frühzeitiger Mitwirkung der Frauenbeauftragten Frauenförderpläne für das Kultusministerium, dessen nachgeordnete Behörden und die öffentlichen Schulen im Freistaat.
Der Frauenförderplan muss vorhandene Unterschiede im Vergleich der Anteile von Frauen und Männern bei Bewerbung, Einstellung, beruflichem Aufstieg und Fortbildung in den einzelnen Bereichen darstellen und begründen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner der Frauenbeauftragten in den Schulen für Anliegen und Probleme, die nicht schulintern gelöst werden können, sind die jeweils zuständigen Schulreferenten des LaSuB. Diese können gegebenenfalls die Frauenbeauftragte des LaSuB beratend oder vermittelnd einbeziehen.