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Bürgerbeauftragte

Aufgaben der Bürgerbeauftragten

Alle Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten. Rat suchende Bürgerinnen und Bürger erhalten von ihr oder ihm eine allgemeine, wegweisende Beratung.

Hierzu gehören vor allem:

  • Auskunft über die zuständige Behörde und die zuständige Stelle innerhalb der eigenen Behörde, nötigenfalls Weiterleitung von einschlägigen Anliegen
  • die Unterrichtung über den Ablauf der Verwaltungsverfahren sowie über die gegen ihre Entscheidungen und Maßnahmen möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
  • Bereithalten von Antragsdokumente und anderen Vordrucken der Behörde, mindestens in den gängigen Verfahren
  • Hinweise auf Quellen und Bezugsmöglichkeiten einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Vorschriften

Bitte beachten Sie:

  • Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer E-Mail, Ihres Schreibens bzw. Ihres Telefax ist, dass Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Wohnanschrift angeben.
  • Fristen müssen Sie eigenverantwortlich im Blick haben. Ihre E-Mail, Ihr Schreiben bzw. Ihr Telefax an die Bürgerbeauftragte ersetzt keinen Rechtsbehelf (beispielsweise einen Widerspruch).
  • Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen; diese bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
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